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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Miet.net wird von der LeasNet GmbH betrieben. Es gelten zwei getrennte AGB-Werke: die Miet-AGB (Vertrag mit dem Mieter) und die Vermieter-AGB (Vertrag mit Vendoren). Die endgültige, verbindliche Ausformulierung erfolgt durch HeyData / Fachanwalt für IT-Recht — die Punkte zur 3P-Rolle, Haftung, Kaution, Provision und P2B-Transparenz werden dabei abschließend gefasst.

Betreiber

LeasNet GmbH, Große Gallusstraße 14, 60311 Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 143296
Vertreten durch: Daxong GmbH (Geschäftsführerin), diese vertreten durch Lars Kurjo
Marke: Miet.net (miet.net)

A) Miet-AGB (Vertrag mit dem Mieter)

1. Geltungsbereich & Begriffe

LeasNet als Anbieter der Plattform miet.net. Definitionen: Abo-Miete vs. Kurzzeitmiete, Eigenvermietung (1P) vs. Drittvermietung (3P), Mieter B2C vs. B2B.

2. Vertragsschluss

Bestellprozess mit Bestellbestätigung; Anlage eines Kundenkontos. Unterscheidung Privat- und Geschäftskunde wird im Bestellablauf erfasst.

3. Rolle bei Drittvermietung (3P)

Für Vendor-Geräte wird vor Vertragsschluss klargestellt, ob LeasNet selbst vermietet oder als Vermittler auftritt. Diese Klarstellung bestimmt Vertragspartner und Haftungsträger. Die abschließende Klausel wird anwaltlich gefasst.

4. Preise & Zahlung

Abo- und Kurzzeitpreise in Euro inkl. USt., Fälligkeit gemäß gewähltem Tarif, Zahlungsmittel über MetriPay / Stripe. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Kaution

Höhe, Einbehalts-Gründe und Rückzahlungsfrist werden vor Vertragsschluss transparent angezeigt. Berechtigte Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Reinigungsaufwand können einbehalten werden.

6. Mietzeit & Rückgabe

Laufzeit und Verlängerung ergeben sich aus dem gewählten Tarif; Abo-Verträge können zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Liefer- und Rückgabemodalitäten und Anforderungen an den Rückgabezustand findest du unter Versand & Rückgabe.

7. Pflichten des Mieters

  • Bestimmungsgemäßer, sorgfältiger Gebrauch des Mietgeräts.
  • Obhut, Schutz vor Diebstahl, Verlust und Witterungsschäden.
  • Beachtung der Verkehrssicherheits- und Bedienungshinweise, insbesondere bei Werkzeugen und Maschinen.

8. Schäden, Verlust, Wertersatz

Aufteilung der Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Kaution und ggf. gewähltem Schutzpaket (siehe Schutz-Optionen).

9. Haftungsbeschränkung

Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Miet.net nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Personenschäden im Zusammenhang mit Werkzeugen und Maschinen bleiben in jedem Fall unberührt. Die abschließenden Grenzen werden anwaltlich fixiert.

10. Gewährleistung / Mängel

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung im Mietrecht (§§ 536 ff. BGB). Mängel bitte unverzüglich über den Support melden.

11. Widerruf

Verbraucher·innen finden ihre Rechte in der Widerrufsbelehrung. Für Geschäftskunden besteht kein Widerrufsrecht.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt unsere Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main. Salvatorische Klausel unter Beachtung der §§ 305 ff. BGB im B2C-Verhältnis.

B) Vermieter-AGB (Vertrag mit dem Vendor)

1. Rolle & Vertragsverhältnis

LeasNet betreibt Miet.net als Plattform bzw. Vermittler. Die Vermieter-AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Vendor und LeasNet.

2. Vendor-Anforderungen

Zulassung ausschließlich für Geschäftskund·innen. Verifizierung erfolgt über Scambite. Der Vendor sichert Eigentum an den eingestellten Geräten sowie deren Verkehrssicherheit zu.

3. Inserate & Freigabe

Qualitäts- und Bildregeln, Freigabeprozess, Ablehnungs- und Änderungsgründe für Inserate werden im Vendor-Bereich transparent dokumentiert.

4. Provision & Auszahlung

Höhe und Berechnung der Provision, Auszahlung über MetriPay / Stripe Connect sowie die Auszahlungsfristen werden im Vendor-Vertrag verbindlich geregelt.

5. Pflichten des Vendors

  • Zustand und Aktualität der Angaben zum Mietgerät.
  • Gewährleistung gegenüber dem Mieter.
  • Rechtzeitige Bereitstellung / Übergabe des Geräts.

6. Haftung & Freistellung

Der Vendor haftet gegenüber dem Mieter für Zustand und Verkehrssicherheit seines Geräts und stellt LeasNet insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Es besteht eine Versicherungspflicht des Vendors; das konkrete Versicherungs- und Haftungskonzept — insbesondere für Werkzeug und Maschinen — wird vor der ersten Vermietung anwaltlich abgestimmt.

7. Sperrung / Kündigung

Sperrung und Kündigung erfolgen mit Begründung nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-VO); die Datenlöschung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.

8. P2B-Transparenz

Ranking- und Sichtbarkeitskriterien sowie das interne Beschwerde- und Mediationsverfahren werden gemäß Verordnung (EU) 2019/1150 dokumentiert und Vendoren zugänglich gemacht.

9. Steuern & Meldung

Vendoren treten als Unternehmer auf (Rechnungslegung). Miet.net kommt der Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7) für die Einkünfte der Vendoren nach.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main (B2B-Verhältnis). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Platzhalter-Inhalte — die finalen Texte werden noch eingepflegt.

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